Mietbedingungen

Anmeldung

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anmeldung so rechtzeitig wie möglich vorzunehmen, damit wir Ihre Wünsche individuell berücksichtigen können. Mündliche Nebenabsprachen sind grundsätzlich nicht verbindlich. Sie können nur verbindlich werden, wenn sich der Mieter die mündlichen Nebenabsprachen von dem Vermieter schriftlich bestätigen läßt. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald einer der unten genannten Punkte erfüllt ist: – Nach telefonischer Buchung. ( = gesetzliche Regelung. Siehe Gastgeberverzeichnis der Kurverwaltung Norddeich: – Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel – und Gaststättengewerbe – ) – Nach schriftlicher Buchung, sofern die Wohnung noch frei ist. – Nach Zusendung der Anmeldebestätigung aufgrund telefonischer oder schriftlicher Buchung. – Nach Anzahlung von 25 % der Mietkosten auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto und bis zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Datum Kontoeingangsdatum ). Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Ihrer Anreise ebenfalls auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto zu überweisen. Nach Eingang des Gesamtbetrages erhalten Sie den Wohnungsschlüssel und die Nordsee Service Karten (Kurkarten). Nach Zusendung der Anmeldebestätigung, auch aufgrund telefonischer Buchung, sind Sie verpflichtet, den Anzahlungsbetrag von 25 % der Gesamtkosten bis zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Datum auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto zu überweisen. Die Wohnung darf nur von der von Ihnen in der Anmeldung aufgeführten und von uns in der Anmeldebestätigung bestätigten Anzahl von Erwachsenen und Kindern benutzt werden.

Anreise / Abreise

Anreise ab 15:00 Uhr.

Abreise bis 10:00 Uhr.

Die tägliche Reinigung der Wohnung nehmen Sie selbst vor. Am Abreisetag muß die Wohnung wieder in einem besenreinen Zustand verlassen werden. Der Mieter und seine Mitreisenden haften für alle durch sie verursachten Schäden.

Mietpreis

Die Mietpreise verstehen sich pro Übernachtung inkl. Wasser, Strom und Heizung. Bettwäsche und Handtücher können gegen eine Gebühr gestellt werden (siehe Preisliste).

Die Kurtaxe wird nach den jeweils gültigen Sätzen der Kurverwaltung Norddeich erhoben und ist ebenfalls mit dem Restbetrag des Mietpreises zu zahlen. Mietpreise siehe unter www.an-der-nordsee.de.  An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Bezüglich Besuchs von Bekannten oder Verwandten ist die vorherige Genehmigung des Vermieters einzuholen. Preis pro Übernachtung und pro Person + Euro 5,– (gilt für Erwachsene wie für Kinder). Der Kurzbesuch hat die Möglichkeit, Bettwäsche gegen eine Leihgebühr zu erhalten.

Bettwäsche pro Person € 9,– und Handtücher pro Person € 6,00.

Versicherungen sind im Mietpreis nicht enthalten. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher in der Anmeldebestätigung aufgeführter Zusage mitgebracht werden.

Rücktritt

Falls Sie gezwungen sind, von dem verbindlichen Mietvertrag (aufgrund telef. oder schriftl. Buchung) zurückzutreten, erhalten Sie Ihre Anzahlung unter Anrechnung einer Übernachtungsmiete als Stornogebühr zurück, sofern es dem Vermieter oder Ihnen gelingt, einen Ersatzmieter zu beschaffen. Jedoch muß der Rücktritt vom Vertrag so rechtzeitig erfolgen, daß eine anderweitige Vermietung möglich ist. Bleibt die Wohnung durch Ihr Verschulden leer, müssen wir Ihnen die Gesamtkosten in Rechnung stellen.

Haftung

Der Mieter und seine Mitreisenden sind verpflichtet, die Ihnen überlassene Wohnung einschl. Mobilar, Inventar und Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Der Mieter und seine Mitreisenden haften dem Vermieter für alle Schäden, die während der Nutzung der Wohnung einschl. Mobilar, Inventar und Außenanlagen durch den Mieter, seine Mitbewohner und seine Gäste entstehen. Jeder Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei extrem großem Schaden wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens auf Kosten des Mieters bestellt.

Datenschutz

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nur nach Ihrer Einwilligung und den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sowie zur Weitergabe an die Kurverwaltung zur Erstellung ihrer Kurkarten.

Internet / WLAN

Der Mieter akzeptiert folgende Nutzungsbedingungen über die Nutzung des Internetzugangs über WLAN.

Der Vermieter unterhält in seinen Ferienbungalows einen Internetzugang über WLAN und gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienbungalow eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weiter Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelung dieser Nutzungsbedingungen durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangsdaten zu ändern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall können nicht garantiert werden. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, das Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc,) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen. Er wird keine urherrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing Programmen. Er wird die geltenden Jugendvorschriften beachten. Er wird keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten. Er wird das WLAN nicht zur Versendung von Massen Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjekts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegenden Nutzungsbedingengen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjekts auf diesen Umstand hin.

Versicherung

Eine Haftung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z. B. bei Feuer, Wasserrohrbruch, Diebstahl, auch der abgestellten Fahrzeuge sowie Unfall- und Gepäckversicherung erfolgt nur im Rahmen der abgeschlossenen Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Mietpreis enthalten.

Sonstiges

Sollte aus nicht vorhersehbaren Gründen ( z. B. Wasserrohrbruch usw. ) dem Mieter die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter Ersatz zu beschaffen. Muß der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, so kann der Mieter außer der Rückzahlung von an den Vermieter geleisteten Zahlungen keinen weiteren Schadenersatzanspruch stellen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des gezahlten Mietpreises z. B. bei: – Anreise mit weniger als den angemeldeten und in der Anmeldebestätigung bestätigten Personen. – Späterer Anreise entgegen dem vereinbarten Anreisetag. – Vorzeitiger Abreise. – Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, die im Mietpreis enthalten sind. – Sollte bei Beginn des Ferienaufenthaltes ein E-Gerät nicht vorhanden sein, da es sich z. B. zu dem Zeitpunkt in Reparatur befindet. – Sollte bei Beginn oder während des Ferienaufenthaltes ein E-Gerät funktionsunfähig sein oder werden. – Eventuelle Mängelrügen. (Die Mieter sind gehalten, evtl. Mängelrügen unverzüglich dem Vermieter vorzubringen und diesem anzuzeigen, damit berechtigtenfalls schnellstens für Abhilfe Sorge getragen werden kann. ) Für die Funktion der E-Geräte bzw. für deren evtl. Funktionsverlust wird keine Garantie bzw. Haftung übernommen. Die Benutzung aller E-Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Richtigkeit der Angaben in dem Hausprospekt usw. wird keine Haftung übernommen. Bezgl. der Beschreibungen im Hausprospekt und der im Hausprospekt abgedruckten Zeichnungen, Wohnungsaufteilungen, Wohnungseinrichtungen, der Preisliste, der Mietbedingungen usw. behalten wir uns eine jederzeitige Änderungsmöglichkeit vor. Für die bei der Abreise vom Mieter und seiner Mitbewohner vergessenen Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die Benutzung des PKW-Einstellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung übernommen bei z. B. Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs usw. Das Risiko geht zu Lasten des Mieters und seiner Mitbewohner. Die Zeichnungen (Grundrisse der Wohnung, Wohnungsaufteilung usw. sind nicht unbedingt maßstabgerecht. Schreibgebühr bei Mahnungen usw. an die Mieter: Euro 5,– pro Seite, Euro 30,– pro Std. Arbeitszeit. Auslagenerstattung für Porto + Einschreibgebühr. Gebühr für Bescheinigungen Euro 15,– pro Bescheinigung. Es gilt allgemeines Mietrecht.